Notar in Hannover-Mitte:  Immobilien

Alles klar, Sie wollen ein Haus oder ein bebautes oder unbebautes Grundstück erwerben.

Hauskauf

Hier entlang! Wir verschaffen einen Überblick und dann kann es direkt losgehen:

Wir benötigen zwei Dinge, um einen ersten Kaufvertragsentwurf zu erstellen.

Schritt für Schritt

Das Ziel ist ein beurkundeter Kaufvertrag, den wir immer mit einem Entwurf vorbereiten. Den Entwurf erhalten Sie komplett ausformuliert von uns per eMail oder Post; auch Ihre Bank wird danach fragen. Dazu benötigen wir erstens Angaben zum Kaufgegenstand, also wo im Grundbuch das Objekt verzeichnet ist und wie hoch der Kaufpreis ist. Zudem müssen wir wissen, welche Personen als Käufer und Verkäufer beteiligt sind; die Angaben aus dem Personalausweis reichen zunächst. In der Regel erhalten Sie den Entwurf einen Tag nach Eingang aller Informationen.

Wir lassen Sie ungern warten! Und doch: Eine gute Vorbereitung zahlt sich immer aus!

Bis zur Beurkundung

Wir wollen, dass Sie zeitnah abschließen können und setzen alles daran, genau das zu ermöglichen. Die Zeit bis zur Beurkundung nutzen wir dafür, den Vertragstext in die endgültige Form zu bringen. Unsere Mitarbeiter kommen auf Sie zu, wenn es etwas zu klären gibt. Haben Sie Änderungswünsche oder Anmerkungen: Ihr Mitarbeiter ist für Sie da!

Häufig wird der Kaufpreis von einer Bank finanziert, die Sicherheiten am Kaufgegenstand benötigt. Sie erhalten dazu nach Abschluss des Darlehensvertrages Unterlagegen von der Bank. Reichen Sie diese rechtzeitig bei uns ein, können wir alles in einem Termin erledigen und Sie sparen Zeit.

Gelegentlich einen Gang zurückschalten, um nicht ausgebremst zu werden…

Besonderheiten

Kaufen Sie als Privater von einem Unternehmer dürfen wir erst 14 Tage nach Versendung des Entwurfs beurkunden. Das verlangt der Verbraucherschutz. Darum kommen wir nicht herum; bitte einplanen!

Gesellschaften müssen neben den Registerinformationen, die wir beschaffen, besonderen Informationspflichten genügen. Wir leiten Sie an, aber ohne Ihren Einsatz geht es nicht.

Verkaufen die Erben, muss häufig das Grundbuch berichtigt werden. Sind Minderjährige oder Betreute beteiligt, müssen Genehmigungen vom Gericht eingeholt werden. In diesen Fällen gilt: Geben Sie uns von Anfang an einen Hinweis – nur dann können wir Ihnen Arbeit abnehmen und Verzögerungen vermeiden.

Nach dem Beurkundungstermin ist vor dem Vollzug!

Unterschrieben und dann

Es reicht nicht aus, dass der Kaufvertrag beurkundet wird. Die Urkunde muss vollzogen werden. Das übernehmen wir!

Wir geben den Kaufpreis zur Zahlung frei und kümmern uns um das Grundbuch, so dass Sie sich ganz auf die Übergabe konzentrieren können.

Achtung! Der Erwerb einer Immobilie sollte in vielen Fällen mit weiteren Maßnahmen wie Testamenten oder Vollmachten abgesichert werden. Sprechen Sie uns an!

ein kurzes Interview macht es möglich

Einfach direkt hier Ihr Anliegen auf den Weg bringen

 

Wir haben für Sie einige Fragen vorbereitet, deren Beantwortung Ihr Projekt auf den Weg bringt. Die Fragen können Sie direkt am Bildschirm über eine simple Eingabe beantworten und anschließend an uns übermitteln. Wir legen dann umgehend los und melden uns bei Ihnen!

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