Notar in Hannover-Mitte:  Aufteilung

Alles klar, Sie wollen ein Grundstück in Eigentumswohnungen oder Teileigentum aufteilen.

Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum

Hier entlang! Wir verschaffen einen Überblick und dann kann es direkt losgehen:

Wir benötigen zwei Dinge, um einen ersten Entwurf der Teilungsurkunde zu erstellen.

Schritt für Schritt

Das Ziel ist eine Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), den wir immer mit einem Entwurf vorbereiten. Den Entwurf erhalten Sie komplett ausformuliert von uns per eMail oder Post. Dazu benötigen wir erstens Angaben zum Grundstück, also wo im Grundbuch das aufzuteilende Grundstück verzeichnet ist und wie das Objekt aufgeteilt werden soll (Aufteilungsplan mit Miteigentumsanteilen je Sondereigentum). Zudem müssen wir wissen, welche Personen Eigentümer sind oder Rechte am Grundstück haben; die Angaben aus dem Personalausweis reichen zunächst. In der Regel erhalten Sie den Entwurf erst, wenn die Details sitzen – stellen Sie sich auf Rückfragen ein oder kommen Sie zu einer Besprechung zu uns.

Wir lassen Sie ungern warten! Und doch: Eine gute Vorbereitung zahlt sich immer aus!

Bis zur Beurkundung

Wir wollen, dass Sie zeitnah abschließen können und setzen alles daran, genau das zu ermöglichen. Die Zeit bis zur Beurkundung nutzen wir dafür, den Text der Urkunde in die endgültige Form zu bringen. Unsere Mitarbeiter kommen auf Sie zu, wenn es etwas zu klären gibt. Haben Sie Änderungswünsche oder Anmerkungen: Ihr Mitarbeiter ist für Sie da!

Häufig ist es mit der Aufteilung allein nicht getan. Müssen Rechte im Grundbuch gesichert werden oder benötigen Sie eine Bankfinanzierung für den Um- oder Ausbau? Sprechen Sie uns rechtzeitig an, können wir viel in einem Termin erledigen und Sie sparen Zeit.

Gelegentlich einen Gang zurückschalten, um nicht ausgebremst zu werden…

Besonderheiten

Sollen Wohnungen nach der Aufteilung verkauft werden geltend Besonderheiten! Erwirbt ein Privater von einem Unternehmer dürfen wir erst 14 Tage nach Versendung des Entwurfs beurkunden. Das verlangt der Verbraucherschutz. Darum kommen wir nicht herum; bitte einplanen!

Gesellschaften müssen neben den Registerinformationen, die wir beschaffen, besonderen Informationspflichten genügen. Wir leiten Sie an, aber ohne Ihren Einsatz geht es nicht.

Achtung! Aufteilungen können in manchen Regionen und Lagen mit einem angespannten Immobilienmarkt von weiteren Genehmigungen abhängig sein. Je eher Sie uns in Ihr Gesamtvorhaben einweihen, desto weiter sehen wir.

Nach dem Beurkundungstermin
ist vor dem Vollzug!

Unterschrieben und dann

Es reicht nicht aus, dass die Aufteilung beurkundet wird. Die Urkunde muss vollzogen werden. Das übernehmen wir.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anlegung der neuen Grundbuchblätter Bearbeitungszeit bei Gericht in Anspruch nimmt.

Interview

Abkürzung

Wir haben für Sie einige Fragen vorbereitet, deren Beantwortung Ihr Projekt auf den Weg bringt.

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